Ein Kollege kommt nach einer Woche Urlaub zurück. „Wie? Ich soll Auto fahren? Das hättet ihr mir vorher sagen müssen. Das geht nicht!“

Auf unsere Nachfrage, was denn los wäre, kommen gemurmelte Hinweise auf legale und illegale Substanzen, die er sich eingeworfen hätte. Da wäre er ja auf keinen Fall fahrtüchig. „Ich nehme dann Günter mit, der kann fahren. Aber der arbeitet ja nur bis Mittags, da müßt ihr die Nachmittagstermine verlegen.“

Und weg ist er.

Ähm… ja…

Unsere Fahrer (wie auch dieser Kollege) sind hier nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt, d. h. sie müssen mindestens 6 Jahre in ALG2 Bezug gewesen und in der Zeit auch nicht kurzfristig sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ihr Gehalt wird vom Jobcenter finanziert: in den ersten beiden Jahren zu 100%, danach jährlich 10% weniger, maximal auf 5 Jahre begrenzt. Die Arbeitszeit beträgt laut Arbeitsvertrag täglich 7,8 Stunden, d. h. 8:00 – 16:18 Uhr. Das Gehalt entspricht dem Mindestlohn. Dafür erwartet die Firma Verantwortungsbewußtsein, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.

Eigentlich nicht zuviel verlangt, oder?

In der Realität bedeutet es „Wieso immer ich? Das sollen die anderen machen. Habe ich nicht gesehen, waren wir nicht. Das kann gar nicht sein.“, morgens gerne mal verschlafen und Feierabend spätestens um 14 Uhr, weil dann „wichtiger“ Privatkram angesagt ist.

Nach außen hin transportiert meine Abteilung das Bild eines professionellen Gebrauchtmöbelabholers und Wohnungsauflösers und unsere Dienste werden von den Bürgern gerne in Anspruch genommen.
Intern regiert das Chaos und wir müssen die Unzulänglichkeiten der Mitarbeiter jeden Tag auf’s Neue ausgleichen.

Diese grandiose Schieflage von Außenwirkung und Arbeitsrealität macht mich im wahrsten Sinne des Wortes krank.