Gerade bei Zoom im ZDF gelernt: wenn der Orthopäde mir früher Abdrücke für Einlagen abnahm, diese direkt in einem bestimmten Santätshaus für mich anfertigen ließ und mir kein Rezept darüber gab, war das wohl Abrechnungsbetrug.
Auch als es später die Empfehlung gab, zu einem bestimmten orthopädischen Schuhmacher zu gehen, weil der inzwischen aus der Firma ausgeschieden sei und sich selbständig gemacht habe, war das unzulässig.
Ein Arzt darf solche Hinweise nicht geben. Es wurde immer als Kundenservice bezeichnet und da es bequem für mich war, war ich natürlich froh darüber.
So schnell kann es gehen: man denkt an nichts Böses, freut sich über die Hilfe der Praxis und schon hat man Betrug begangen. Ok, ich habe nichts zu befürchten, weil ich keinen Vorteil davon gehabt habe. Den haben sich Arzt und Schuhmacher verschafft. Aber es läßt die Praxis im Nachhinein in einem schlechten Licht dastehen.